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Kassen­leistung

Ab wann darf eine Knochendichtemessung gemacht werden?


KOSTENÜBERNAHME

GK und SVS-LW: Frauen ab dem 65. Lebensjahr, Männer ab dem 70. Lebensjahr UND bei Risikofaktoren, Erkrankungen und Dauermedikationen.

Bei BVA und SVS-GW: ohne Einschränkung!

RISIKOFAKTOREN
genetisches Risiko, hohes Sturzrisiko, Bettlägerigkeit , Untergewicht, Alkohol- und Nikotinmissbrauch, Vitamin D Mangel

ERKRANKUNGEN
verschiedenste innere und hormonell bedingte Erkrankungen, Ernährungsstörungen

DAUERMEDIKATIONEN
verschiedenste hormonelle, entwässernde und psychotrope Therapien sowie Chemotherapien